Bergschaden-Stiftung

Bergschaden Rosterberg

Unter dem Eindruck der Ereignisse, Schäden und persönlichen Schicksale ab 9. Februar 2004 auf dem Rosterberg in Siegen haben sich Siegener Bürger entschlossen, die
 
Bergschaden-Stiftung,
Bürgerstiftung zur Unterstützung bei Bergbaufolgeschäden
(vollständige Satzung)
 
zu gründen.
Die Bergbaufolgeschäden am Rosterberg in Siegen, Gläserstraße, haben aufgezeigt, welche Gefahren für Leib und Leben, Sachen und persönliches Wohlbefinden von Mitbürgern durch den Bergbau vergangener Jahrzehnte und Jahrhunderte bestehen. Bis zur Stiftungsgründung sind zwar glücklicherweise aktuell keine Personen zu Schaden gekommen, jedoch sind enorme wirtschaftliche Schäden entstanden, Existenzen können dadurch vernichtet werden, es besteht bei den Betroffenen eine enorme psychische Belastung.
Durch das Erlöschen der bergbaubetreibenden Unternehmen ist auf dem Rücken der betroffenen Bürger ein juristisches Gezerre entstanden, wer für die Schäden aufzukommen hat.
Hier möchte die Stiftung unterstützend eintreten, durch
  • finanzielle Hilfe für die betroffenen Bürger, insbesondere in Bezug auf Gutachter-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten,
  • Durchführung von Messungen zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel der Gefahrenabwehr in betroffenen Gebieten,
  • Unterstützung und Einrichtung von Archiven und Datensammlungen, insbesondere auch von privaten Daten der vorhandenen Gefahrenstellen und
  • Förderung und Unterstützung eines angemessenen Interessenausgleich zwischen Staat und Bürgern in Bergbaufragen.
Grundlage des Stiftungsgedankens ist, dass Bergbau, der lange Jahre Lebens- und Existenzgrundlage von Bürgern gewesen ist, Langzeitfolgen hat, die in unverschuldeter Weise von Bürgern späterer Generationen getragen werden müssen.

Spenden

Sie können helfen, die Not zu mindern! Auch Sie können morgen betroffen sein.
Spendenkonto:
Konto-Nr.: 1400 100
BLZ: 460 500 01
Sparkasse Siegen


Mit Bescheid vom 4. März 2004 hat das Finanzamt Siegen die Bergschaden-Stiftung, Bürgerstiftung zur Unterstützung bei Bergbaufolgeschäden, Steuer-Nr. 342/5925/2362 VST XVI/2, wegen Förderung des Katastrophenschutzes als gemeinnützig anerkannt und ihr die Berechtigung erteilt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.


© Bergschaden-Stiftung 2004