Spenden-Info |
| Vorteile und Möglichkeiten bei Spenden an die Bergschaden-Stiftung: |
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Bisher konnten Sie Spenden nur in Höhe bis zu 5 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens als Sonderausgaben absetzen. Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 20.450 € steuerlich geltend machen, wenn Sie an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung, z. B. die Bergschaden-Stiftung, spenden. Sie beteiligen also den Staat wesentlich an Ihrem sozialen Engagement zu Gunsten der betroffenen Mitbürger. Der Stiftung können auch Vermächtnisse, Erbschaften und Schenkungen erbschaft- und schenkungsteuerfrei zugewendet werden. (Zusätzlich können Sie bis zu 307.000 € zum Grundstockvermögen der Stiftung steuerlich wirksam mit weiteren steuerlichen Vorteilen zustiften. Zu weiteren Einzelheiten hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme). Mit Spenden, Zustiftungen, Erbschaften und Schenkungen helfen Sie, die unverschuldete Not von Mitbürgern zu lindern und weitere Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und wertvollen Immobilien abzuwenden. Eine Spendenbescheinigung wird Ihnen unaufgefordert übersandt, wenn Sie bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Adresse angeben. |
| Spendenkonto: Konto-Nr.: 1400 100 BLZ: 460 500 01 Sparkasse Siegen |